Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Inwieweit werden bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach § 18 Mutterschutzgesetz meine Lohnzulagen berücksichtigt?

Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge mit zu ber ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 1120

Wie ist die Lohnfortzahlung bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot während der Wiedereingliederungsphase geregelt?

müssten die Ihnen gezahlten Provisionen bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden.Ihr Arbeitgeber erhält die Kosten für die Lohnfortzahlung im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Für weitere Fragen in Bezug auf Ihren Einzelfall empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die für Sie zuständige ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23791

Stehen den stillenden Müttern während der Stillzeit auch Zuschläge zu, z.B. am Sonntag der Sonntagszuschlag?

In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...

Stand: 07.04.2021

Dialog: 43242

Müssen Überstunden in die Berechnung des Mutterschutzlohns einfließen?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 25468