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Kann ich den im Folgejahr zustehenden Urlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen?

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8881

Wie ist der Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot zu gewähren?

oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...

Stand: 12.04.2024

Dialog: 5360

Was ist mit Resturlaub nach der Mutterschutzfrist, der wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann?

nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber diesen grundsätzlich abgelten. Der Abgeltungsanspruch und der Zeitpunkt, bis wann dieser geltend gemacht werden muss, richtet sich nach den anzuwendenden arbeits- bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen. Diesbezüglich sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 4683

Wird bei erneuter Schwangerschaft der alte Urlaubsanspruch auf die Zeit nach Beendigung der 2. Elternzeit übertagen?

der TVÖD davon keine abweichende Regelung vor. Für eine verbindliche Antwort zu geltenden tariflichen Regelungen sollte ggf. eine entsprechende Anfrage direkt an autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände) oder an Angehörige der rechtsberatenden Berufe gerichtet werden.  ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5648