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Wird bei erneuter Schwangerschaft der alte Urlaubsanspruch auf die Zeit nach Beendigung der 2. Elternzeit übertagen?

Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5648

Kann man während eines eingeschränkten Beschäftigungsverbotes Urlaub nehmen?

§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 22771

Kann ich den im Folgejahr zustehenden Urlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen?

, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8881

Was passiert mit den Urlaubstagen, die vor der Elternzeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr genommen werden können?

Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen hab ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 23391