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Was passiert mit den Urlaubstagen, die vor der Elternzeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr genommen werden können?

haben, ist er Ihnen nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG).Weitere Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 23391

Wie ist der Urlaub bei einem Beschäftigungsverbot zu gewähren?

oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Bundeselterngeldgesetz - BEEG). Ob der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit gemäß § 17 BEEG Gebrauch machen wird, sollten Sie unmittelbar mit ihm persönlich klären.Weitere Informationen bieten der Leitfaden zum Mutterschutz sowie die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" an. ...

Stand: 12.04.2024

Dialog: 5360

Kann ich den im Folgejahr zustehenden Urlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen?

, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8881

Wird bei erneuter Schwangerschaft der alte Urlaubsanspruch auf die Zeit nach Beendigung der 2. Elternzeit übertagen?

." In der vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit wird dazu auf folgendes hingewiesen (S. 81): "Wird während der Elternzeit keine Teilzeit – beim eigenen Arbeitgeber – geleistet, hat der Arbeitgeber den restlichen Erholungsurlaub nach Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Er erlischt nicht wie im Normalfall zu einem festen Zeitpunkt ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 5648