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Ist trotz der Nichtbetrachtung im Mutterschutzgesetz die Stoffliste der Richtlinie 92/85/EWG bei der Betrachtung einer unverantwortbaren Gefährdung noch zu berücksichtigen?

mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das heißt, dass vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zu ermitteln ist, welchen zusätzlichen Schutzmaßnahmen (zu den bereits für alle Beschäftigten festgelegten Schutzmaßnahmen) für schwangere oder stillende Frauen getroffen werden müssen. Nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 42537

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer schwangeren Piercerin treffen?

Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...

Stand: 17.12.2019

Dialog: 6149

Welchen Regelungen bestehen bei Arbeiten in der Schwangerschaft mit FFP2-Masken?

und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Noch vor der Frage, ob am Arbeitsplatz eine FFP2 Maske getragen werden kann, muss der Arbeitgeber in der individuellen Gefährdungsbeurteilung klären, welche Tätigkeiten die schwangere Frau während der Schwangerschaft noch ausführen darf, um eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihres Kindes ...

Stand: 15.03.2021

Dialog: 43487

Stellt die Tätigkeit einer Schwangeren mit Patienten, die aufgrund einer Besiedlung mit multiresistenten Erregern MRE (MRSA, ESBL, MRGN) isoliert untergebracht sind, eine unverantwortbare Gefährdung dar?

(Mutterschutzgesetz - MuSchG) sind in den §§ 11 und 12 unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen sowie für stillende Frauen aufgeführt. Hier heißt es:Der Arbeitgeber darf eine schwangere / stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 (im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30886

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