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Ich soll als Schwangere u.a. Blutabnahmen durchführen und bei ambulanten Operationen assistieren. Ist das zulässig?

sind in den §§ 9, 11, 12, 13 MuSchG geregelt. Demnach dürfen Schwangere u.a. nicht beschäftigt werden, wenn sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommen oder kommen können und das für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 MuSchG). Die größte Infektionsgefahr ist gerade bei blutigen Eingriffen (invasive ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 1589

Welche Regelungen muss der Arbeitgeber bei Stillenden beachten?

sind oder2. Blei und Bleiderivaten, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43860

Wie ist das Risiko einer schwangeren Kollegin einzuschätzen, die in der Kundenbetreuung teilweise auch Kinder berät?

Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 29428

Stellt die Tätigkeit einer Schwangeren mit Patienten, die aufgrund einer Besiedlung mit multiresistenten Erregern MRE (MRSA, ESBL, MRGN) isoliert untergebracht sind, eine unverantwortbare Gefährdung dar?

(Mutterschutzgesetz - MuSchG) sind in den §§ 11 und 12 unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen sowie für stillende Frauen aufgeführt. Hier heißt es:Der Arbeitgeber darf eine schwangere / stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 (im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30886