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Dürfen bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden und Urlaubsansprüche "verrechnet" werden?

Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ode ...

Stand: 09.08.2023

Dialog: 7274

Muss ich eine 16-jährige schwangere Schülerin bei nicht vorhandenem Rötelntiter analog zum Beschäftigungsverbot bei schwangeren Lehrerinnen aus dem Unterricht ausschließen?

Ja!Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, gilt auch für Schülerinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.Eine schwangere Frau darf keine Tätigkeiten ausüben oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie u.a. mit dem Rötelnvirus in Kontakt kommt oder kommen kann, wenn sie über keinen ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 42621

Welche Regelungen gelten nach dem Mutterschutzgesetz bei einer Fehlgeburt?

.bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.Sie kann ihre Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht.“Weitere Informationen finden sich in der aktuellen Meldung „Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten“ auf dem Familienportal.Hinweis:Auf den § 17 „Kündigungsverbot“ Absatz 1 MuSchG möchten ...

Stand: 06.06.2025

Dialog: 3038

Welche Arbeiten darf ich als schwangere Physiotherapeutin noch verrichten? Welche Aufgaben hat dabei mein Arbeitgeber?

Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbe ...

Stand: 29.08.2023

Dialog: 3697