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Welche Regelungen gelten nach dem Mutterschutzgesetz bei einer Fehlgeburt?

.bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.Sie kann ihre Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht.“Weitere Informationen finden sich in der aktuellen Meldung „Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten“ auf dem Familienportal.Hinweis:Auf den § 17 „Kündigungsverbot“ Absatz 1 MuSchG möchten ...

Stand: 06.06.2025

Dialog: 3038

Dürfen wir einer Auszubildenden im Mutterschutz die Teilnahme am betriebsinternen Unterricht gestatten?

Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 7569

Wie ist die Handhabung eines Beschäftigungsverbots mit schwangeren Frauen (Beamtinnen), die in einer Justizvollzugsanstalt arbeiten?

veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Gemäß § 14 MuSchG Absatz 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf an Schutzmaßnahmen ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 28424

Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Schwangere in einer kirchlichen Jugendwohngruppe nicht mehr nach 20.00 Uhr und nicht am Wochenende arbeiten dürfen?

oder stillende Frau kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nummer 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."Hinweise:Bei einem Beschäftigungsverbot oder einer Beschäftigungsbeschränkung brauchen Sie keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie haben einen Anspruch auf den sogenannten Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG) und erhalten damit mindestens Ihren vor Beginn Ihrer Schwangerschaft erzielten ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 12137