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Welche Arbeiten darf eine schwangere Maler- und Lackiererin noch ausführen?

Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 5608

Führt eine Fehlgeburt zu einem Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz?

Hinweis:Das Mutterschutzgesetz ist im Februar 2025 geändert worden.Dieser Dialog wurde noch nicht an das novellierte Gesetz angepasst. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen möglich sind.Im Falle einer Fehlgeburt liegt keine Entbindung im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vor. Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale gezeigt haben und das Gewicht ...

Stand: 27.02.2023

Dialog: 3038

Was darf ich als schwangere Bäckereifachverkäuferin alles tun?

Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert werden. ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 24909

Darf eine schwangere Krankenschwester in einer Notfallambulanz beschäftigt werden?

auf die Tätigkeit in einer Notfallambulanz sind dies z.B. Tätigkeiten, bei denen die Schwangere "ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern muss" (z.B. das Heben von Patienten).Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen ...

Stand: 29.08.2024

Dialog: 12429

Welche Beschäftigungsverbote bestehen für eine werdende Mutter in einem Gartencenter?

Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...

Stand: 25.08.2021

Dialog: 13766