Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Kann eine Schwangere sich eine Bescheinigung zur "Teil-Arbeitsunfähigkeit" (reduzierte Arbeitszeit) ausstellen lassen?

oder betriebliches handelt, ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse.  ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 26608

Darf ich bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot eine Nebentätigkeit ausüben?

der Durchschnittsverdienst weiter gewährt wird. Es könnte auch zu Konflikten mit der gesetzlichen Krankenkasse kommen, die im Rahmen des U2-Verfahrens nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) dem Arbeitgeber die Kosten erstattet.Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als kostenloses Beratungsangebot zum Arbeitsschutz, zur Arbeitsgestaltung und Qualifizierung keine ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 8341

Darf eine werdende Mutter in einer Spielhalle beschäftigt werden? Was ist hier besonderes zu beachten?

des Kündigungsschutzgesetzes.Wurde vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat eine Schwangere grundsätzlich Anspruch auf Weiterzahlung ihres Verdienstes nach § 18 MuSchG.Dem Arbeitgeber werden die Kosten für diese Lohnaufwendungen gemäß dem Umlageverfahren U 2 nach § 1 des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen (Krankenkasse der beschäftigten Arbeitnehmerin) in vollem ...

Stand: 10.05.2019

Dialog: 6690

Ich bin im vierten Monat schwanger und arbeite in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in einem Jugendtreff. Was ist zu beachten?

Grundsätzliches:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtige ...

Stand: 16.12.2019

Dialog: 8917