Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Wenn ich auf die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichten möchte, kann ich dies dann bei einer Mehrlingsgeburt auch für die zusätzlichen sechs Wochen nach der Geburt tun?

Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 15780

Darf ich als Schwangere auf eigenen Wunsch nachts und sonntags arbeiten?

,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Außerhalb dieser Ausnahmen ...

Stand: 27.02.2019

Dialog: 25998

Ist eine 6-Tage-Woche während der Schwangerschaft zulässig?

Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...

Stand: 27.02.2024

Dialog: 5190

Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Schwangere in einer kirchlichen Jugendwohngruppe nicht mehr nach 20.00 Uhr und nicht am Wochenende arbeiten dürfen?

erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Die schwangere ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 12137