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Dürfen Jugendliche (Praktikanten) im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren (Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Rehe etc.) eingesetzt werden?

Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13066

Was ist bei der Nachbarschaftshilfe durch Kinder und Jugendliche zu beachten?

Sonderregelungen.- Ein Versicherungsschutz bei einer Landesunfallkasse besteht nicht. Ggf. ist zu prüfen, ob die private Haftpflichtversicherung des "Arbeitgebers" eingreift.  ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 2245

Hat ein Jugendlicher, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz?

  auf Kosten ihrer Krankenkasse untersuchen und beraten zu lassen .Eine weitere Möglichkeit besteht im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen, insbesondere bei der Schulentlassungsuntersuchung, die Jugendlichen bei der Berufswahl entsprechend zu beraten. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6633

Dürfen Jugendliche in einem ambulanten Pflegedienst an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen beschäftigt werden?

im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) folgt nicht, dass die §§ 16 und 17 JArbSchG auf ambulante Pflegedienste Anwendung finden. Demnach besteht gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für „Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen". Unter den Begriff der „anderen Einrichtung zur Pflege von Personen" lassen ...

Stand: 20.02.2020

Dialog: 43064