Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 4 von 4 Treffern

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zunächst zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorliegt. Z.B. gilt das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle Gedanke ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Befundberichte der Praktikanten kontrollieren und die weitere Einsatzmöglichkeit bzw. ein vorübergehendes Praktikumsverbot attestieren. Schülerinnen und Schüler, die einen nachgewiesenen Immunschutz (Impfschutz) haben, können weiterhin die Einrichtung besuchen.Da das Schülerbetriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, ist es Ländersache, in welcher Schulform und ab welcher Stufe/Klasse ein Praktikum ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

Darf ein 14-jähriger Schüler Jahren bei einer Weihnachtsfeier gegen Geld Musik auflegen?

und landwirtschaftlichen Haushalten, in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Sport, bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen Religionsgemeinschaften Verbände Vereine und Parteien erfolgen.Bei zulässiger Beschäftigung dürfen Kinder- nicht mehr als zwei Stunden täglich,- nicht zwischen 18 und 8 Uhr,- nicht vor dem Schulunterricht- und nicht während des Schulunterrichtsbeschäftigt werden.Ggf. sollte ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 3287

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

. in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten beia) der Ernte und der Feldbestellung,b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,c) der Versorgung von Tieren,4. mit Handreichungen beim Sport,5. mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960