Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.“ Das bedeutet, dass unabhängig von den vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen die Initiative der Beschäftigten selbst eingefordert ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

von Verhältnisprävention und Verhaltensprävention vorzunehmen, so kann er sich hierbei z. B. vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Arbeitgeber oder die von ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen müssen die Beschäftigten ausreichend und angemessen vor Aufnahmen der Arbeit unterweisen. Der Arbeitgeber trägt auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753

Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

. der Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung) betroffen sein, können die Arbeitschutzbehörden von Beschäftigten, die gleichzeitig verantwortliche Personen i.S. des § 13 ArbSchG sind, die für ihre Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte verlangen, vgl. § 22 Abs. 1 ArbSchG. Sollte eine Arbeitsschutzbehörde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen eine verantwortliche Person eingeleitet haben, darf sie auch Zeugen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372

Was kann unternommen werden, wenn Beschäftigte die durchgängige Benutzung von Schutzhandschuhen verweigern?

bis zu einem bestimmten Höchstbetrag,- Entzug von Vergünstigungen,- Verwarnung,- VerweisHinweise:Die Betriebsbußen müssen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eingeführt sein. Die Verhängung der Betriebsbuße ist schriftlich zu begründen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Anhörung und können die Betriebsbuße gerichtlich überprüfen lassen .Als definitiv letztes arbeitsrechtliches Mittel ist die ordentliche ...

Stand: 17.02.2023

Dialog: 5431