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Rechercheergebnisse

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Haben Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Bereichen die Pflicht, bei Verdacht auf psychische Erkrankungen ihre Vorgesetzten zu informieren?

wird, zumindest im Rahmen der „eigenen Möglichkeiten“ selbständig auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz hinzuwirken. Im Falle einer psychischen Erkrankung dürfte die Weitergabe einer sicherheitsrelevanten Information in dem „Rahmen der Möglichkeiten“ des Beschäftigten liegen, sofern der erkrankte Beschäftigte die möglichen Folgen der Erkrankung einschätzen kann. Dabei dürfte es ausreichen ...

Stand: 11.12.2015

Dialog: 25520

Welche Aufsichtspflicht hat ein Mitarbeiter an einer laufenden Maschine? Wie kann hier eine Pausenregelung aussehen?

Entsprechend der auf das Arbeitssystem (Arbeitsplatz) zugeschnittenen Arbeitsaufgaben und Unterweisungen seitens des Arbeitgebers hat der Beschäftigte im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (s.a. § 15 Arbeitsschutzgesetz). Eine Pausenregelung kann dies z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen gewährleisten. So ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 330

Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

Verschwiegenheitspflichten beachten. Sollte eine Auskunftserteilung durch einen Beschäftigten ausnahmsweise zulässig sein, muss dieser auch umfassend antworten. Es bestehen allerdings im Rahmen einer zeugenschaftlichen Vernehmung die üblichen Zeugnisverweigerungsrechte, wie z.B. Auskunftsverweigerungrechte auf solche Fragen, deren Beantwortung ihn selbst belasten würde (§ 55 StPO). ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372

Kann ein Mitverschulden eines Mitarbeiters vorliegen, wenn sich bei Reinigungsarbeiten ein separates Deckenteil aus seiner schlecht ausgeführten Halterung löst?

 kann dazu führen, dass die Beschäftigten kaum ordnungsgemäß bzw. umfassend über mögliche Gefahren bei bestimmten Tätigkeiten informiert sind. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeiter mit Aufgaben betraut werden, für die sie nicht oder nur eingeschränkt geeignet sind; dies wäre dann ein Organisations- oder Auswahlverschulden des Arbeitgebers. Demzufolge muss zunächst im Rahmen der Unfalluntersuchung geprüft ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 13753