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Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt es sich, d ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226

Hat der Betriebsrat die Möglichkeit über die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber anzuweisen, einen defekten Bürostuhl auszutauschen?

von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige (Arbeitsschutz-) Behörde (in NRW sind dies die Arbeitsschutzdzernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) wenden. Hierdurch dürfen dem Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Ein geeignetes Forum Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen ist der Arbeitsschutzausschuss.Wir empfehlen, das Thema im Arbeitsschutzausschuss ...

Stand: 19.02.2018

Dialog: 2378

Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ist es Aufgabe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bzw. beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unter § 9 ASiG w ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Pflegedienstleitung bei gemeldeten Mängeln (hier: Spritzenentsorgung) keinen Handlungsbedarf sieht?

von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten mitteilen. Wir empfehlen Ihnen daher sich an Ihren Betriebsarzt bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu wenden und ihnen die Situation zu schildern. Sie können auch im Kreis Ihrer Mitarbeitervertretung/Personal ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 2621