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Wann muss nach dem neuen Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

der Arbeitgeber für jede Tätigkeit1. die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann, und2. unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beurteilung der Gefährdung nach Nummer 1 zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlicha) keine Schutzmaßnahmen erforderlich sein werden,b ...

Stand: 08.01.2018

Dialog: 30852

Muss eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere oder Stillende auf der Intensivstation erstellt sein, obwohl diese Frauen routinemäßig ein Beschäftigungsverbot erhalten?

der Gefährdungsbeurteilung ist, dass Schwangere und Stillende grundsätzlich nicht auf der Intensivstation eingesetzt werden dürfen und als Schutzmaßnahme nur die Freistellung auf Grund eines Beschäftigungsverbotes in Frage kommt, braucht nicht für jede neue Schwangere eine neue Gefährdungsbeurteilung erstellt zu werden.Auf das Merkblatt der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg "Werdende Mütter im Krankenhaus" weisen wir hin. ...

Stand: 22.05.2017

Dialog: 29323

Gilt die Verpflichtung zr Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe auch, wenn es sich um Gefahrstoffumschlag bzw. Gefahrstofflogistik handelt?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich durchgeführt werden (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Diese grundsätzliche Forderung wird in einigen Spezialgesetzen konkretisiert, z.B. im § 6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV: "Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Besch ...

Stand: 10.01.2017

Dialog: 28215

Wie sollte sich der Arbeitgeber bei unterschiedlichen Aussagen zur Gefährdungsbeurteilung verhalten?

Die geschilderte Problematik ist nicht ungewöhnlich, letztlich werden unterschiedliche Beurteiler immer zu abweichenden Gefährdungsbeurteilungen und unterschiedlichen Maßnahmenpriorisierungen kommen.Gerade die Risiko- und Gefährdungsabschätzung ist in vielen Fällen nicht `mathematisch fassbar und muss ggf. auch nach den bisherigen betrieblichen Erfahrungen etc. erfolgen.Rechtlich gesehen hat ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4680