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Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

Verfahrensschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gegeben.Auch bei neuen (oder nachgerüsteten) Maschinen mit vorhandenen Sicherheitseinrichtungen muss auf mögliche Gefährdungen eingegangen werden. Eine mögliche Gefährdung ergibt sich z.B. aus Einstell-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen oder daraus, dass Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Insofern ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

Unfallversicherungsträgern vorgegeben, beispielsweise von der BG Holz und Metall mit 3 Jahren.Weitere Hinweise finden sich z.B. im § 7 Abs.7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): danach hat der Arbeitgeber "die Funktion und die Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig, mindestens jedoch jedes dritte Jahr, zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfungen ist aufzuzeichnen und vorzugsweise zusammen mit der Dokumentation ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667