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Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

zu beziehen:: Frage: In welchen Zeitabständen ist eine Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich? Antwort: Wird beantwortet durch TRBS 1111 Nr. 3.3.1: "Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771

Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

zu überprüfen ist. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1.sicherheitsrelevante Veränderungen der Arbeitsbedingungen einschließlich der Änderung von Arbeitsmitteln dies erfordern,2.neue Informationen ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus den- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,- die von ihm festgelegt Maßnahmen des Arbeitsschutzes und- das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber in die Beurteilung alle Gefährdungen einzubeziehen hat, die bei der Verwendung ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080