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Muss eine Gefärdungsbeurteilung für einen Betrieb erstellt werden, auch wenn dort keine Mitarbeiter beschäftigt werden?

In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen ...

Stand: 12.12.2017

Dialog: 30842

Ist es möglich, in Bezug auf die Tätigkeit eines Haustechnikers mit seinen diversen Tätigkeitsfeldern eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

. "Elektrischen Betriebsmitteln", "Gefahrstoffen", "Transport schwerer Lasten" etc., die einzelnen Maßnahmen wären dann zu ermitteln. Wesentlich ist, dass die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten beurteilt werden. Ihre Frage interpretieren wir so, dass Sie nachfragen, wie detailliert die Dokumentation auszuführen ist.Hier bietet das Arbeitsschutzgesetz Freiheiten. Ihre angedachte Vorgehensweise, z. B. den Umgang ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18166

Wozu gibt es die objektorientierte Gefährdungsermittlung, wenn diese nicht ausreichend ist für eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen?

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- nimmt die Zahl der Hilfsmittel, aber leider auch die Zahl der Begriffskreationen ständig zu. Zur Beantwortung Ihrer Frage sollte man sich dem ursprünglichen Gesetzestext in § 5 Arbeitsschutzgesetz zuwenden. Demnach hat der Arbeitgeber "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ...

Stand: 11.06.2015

Dialog: 24035

Müssen in in einer Gefärdungsbeurteilung neben den Gefährdungen auch die Auswirkungen, die z.B. eine Schnittverletzung haben kann, aufgelistet werden?

Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44025

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