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Rechercheergebnisse

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Darf ein Generalübernehmer Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung der Nachunternehmer nehmen bzw. diese prüfen?

und gegenseitigen Information der Arbeitgeber über Gefährdungen nach § 8 ArbSchG notwendig und auch möglich.Eine Einflußnahme auf die Inhalte der Gefährdungsbeurteilungen durch den GÜ ist aber nicht vorgesehen.Der Koordinator hat den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung ...

Stand: 28.07.2022

Dialog: 11332

Muss bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt bleiben oder darf sie öffentlich durchgeführt werden?

- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43035

Zählen psychische Gefährdungen nun bei allen Tätigkeiten zu den "wesentlichen" Gefährdungen?

, die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz oder die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Eine Arbeit ohne psychische Belastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung. Psychische Belastung ist daher wertneutral zu verstehen. Ähnlich wie bestimmte Arten und Ausprägungen körperlicher Belastung gesundheitsgefährdend sein können, kann auch die psychische ...

Stand: 26.06.2018

Dialog: 42326

Muss der Arbeitgeber für eine Tätigkeit in Workation auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Arbeitszeiten, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden. Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich ...

Stand: 11.01.2024

Dialog: 43869