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Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten neben den aushangpflichtigen Gesetzen auch die Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zur Verfügung stellen?

ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42429

Werden Kinder in Kindergärten, Kindergrippen, etc. als "Beschäftige/Versicherte" gezählt, wenn es darum geht, ob ein Arbeitsschutzausschuss eingeführt werden muss?

und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."In Anhang 1 der DGUV Vorschrift 1 wird erläutert, dass es sich bei den in § 2 Absatz 1 genannten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften um solche handelt, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten ...

Stand: 13.12.2017

Dialog: 30843

Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Informationssammlung müssen zusätzlich Gespräche mit Beteiligten geführt werden. Beteiligte sind die verunfallte Person, mögliche Augenzeugen, Kollegen, Vorgesetzte etc. ..."Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrates bzgl. des Arbeitsschutzes ergeben sich in erster Linie aus dem Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Für öffentliche Dienststellen und Betriebe ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332