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Wie sind die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte in dem Betrieb eines Zulieferers entsendet? Was ist bezüglich Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

nicht im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag anderes festgelegt ist. Sie als Verleiher haben weiterhin Arbeitgeberfunktion. Sie sollten den Arbeitsplatz vor Ort besichtigten und sich so einen Eindruck der Arbeitsschutzorganisation machen. Das Ergebnis kann in einzelnen Situationen, wie z. B. auch in Ihrer Frage angedeutet, die Konsequenz sein, dass Sie der Überlassung nicht zustimmen. Wichtige Informationen in der DGUV Information 215-820 ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 12990

Kann ein Bereichsleiter, dem vom Geschäftsführer Unternehmerpflichten übertragen wurden, diese zum Teil weiter auf Abteilungsleiter übertragen?

"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17048

Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

die Grundpflichten des Unternehmers. Dies sind u.a.:1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §§ 3 bis 13)2. Sozialgesetzbuch VII (SGB VII § 21 Abs. 1)3. DGUV Vorschrift 1 (§ 2 Abs. 1)4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 618)5. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG § 1) Die Aufgaben des Vorstandes im Bereich Arbeitsschutz sind unter anderem- Sichere Einrichtung von kirchlichen Arbeitsstätten- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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