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Treffen die Pflichten in den auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassenen Rechtsverordnungen unmittelbar auch den Verantwortlichen gemäß § 13 Abs.1 Nr. 4 ArbSchG?

Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, zu er ...

Stand: 26.09.2018

Dialog: 42469

Wer trägt in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Innung) die Verantwortung für den Arbeitsschutz?

erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."Somit ist ersteinmal der Vorstand für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich, sofern Beschäftigte beschäftigt werden. Es ist jedoch möglich, gewisse Verantwortlichkeiten nach § 13 Absatz 2 zu delegieren. Hierzu finden Sie weitere Informationen ...

Stand: 05.12.2019

Dialog: 42955

Muss sich die Übertragung von Unternehmerpflichten auf das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz beziehen?

Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."Die Unternehmerpflichten können bis zu einem gewissen Umfang auf Beschäftigte des Unternehmens übertragen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind§ 9 Abs. 2 Nr. 2 ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 23440

Muss aufgrund des Arbeitsschutzes zu jedem Zeitpunkt (Spät-, Nachtschicht) eine Führungskraft mit disziplinarischer Weisungsbefugnis im Betrieb anwesend sein?

, sind nicht erlassen worden. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ist dies nicht geregelt, bleibt die komplette Verantwortung beim Arbeitgeber. Wenn z. B. im Nachtschichtbetrieb keine Führungskraft anwesend sein kann, bleiben die Arbeitgeberpflichten trotzdem bei der Person, die die Pflichten übertragen bekommen hat.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...

Stand: 15.11.2021

Dialog: 27955