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Darf ich Unterweisungen auch digital unterschreiben lassen?

Aus § 14 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ergibt sich, dass die Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden muss. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätige ...

Stand: 28.04.2025

Dialog: 26845

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