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Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des S ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952

Ist es zulässig, die Arbeitsschutzausschusssitzung ohne Einladung und Wissen des Betriebsrates durchzuführen?

Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmt ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 15188

Wenn der Arbeitgeber zu einer Arbeitssicherheitsausschusssitzung eingeladen hat und ein oder beide Betriebsratsmitglieder verhindert sind, kann dann die Sitzung trotzdem stattfinden?

Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer an den ASA ...

Stand: 05.09.2024

Dialog: 42440

Ist es möglich, dass ein am Arbeitsschutzausschuss teilnehmendes Betriebsratsmitglied gleichzeitig der Unternehmensbeauftragte ist?

in den Arbeitsschutzausschuss entscheidet der Betriebsrat durch Beschluss, und zwar mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ebenso über die Abberufung, die jederzeit und ohne besondere Gründe erfolgen kann."(Auszug aus dem Kommentar von Anzinger/Bieneck "Arbeitssicherheitsgesetz" zu § 11 Rd-Nr. 24 bis Rd-Nr. 26)Sollte der Arbeitgeber-Beauftragte seine Funktion im Arbeitsschutzausschuss weiter fortführen wollen ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42309