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Muss ein Unternehmen, das das alternative Betreuungsmodell gewählt hat und mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, auch einen Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG bilden?

mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...

Stand: 04.12.2024

Dialog: 24360

Wie ist die Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr einer Kommune in den Arbeitsschutzausschuß der Stadt gesetzlich geregelt?

mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch ...

Stand: 28.11.2013

Dialog: 19901

Ist in einer Reederei (3 Büromitarbeiter) mit mehreren Schiffen und mit regelmäßig über 21 Besatzungsmitgliedern, die dem International Safety Management Code unterliegen, die Durchführung einer ASA-Sitzung notwendig?

ist eine Regelung, die der Regelung in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entspricht. Daraus ergibt sich die Nichtanwendbarkeit des ASiG für Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.Das gilt nicht, wenn die Schiffe in der Regel binnen 24 Stunden nach dem Auslaufen an den Sitz eines Landbetriebs zurückkehren. Dann gelten sie als Teil des Landbetriebs des Seeschifffahrtsunternehmens ...

Stand: 07.08.2018

Dialog: 42392

Darf sich ein externer Betriebsarzt regelmäßig bei der ASA Sitzung durch seine Mitarbeiterin (Krankenschwester) vertreten lassen?

von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,Betriebsärzten,Fachkräften für Arbeitssicherheit undSicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe ...

Stand: 23.10.2024

Dialog: 43205