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Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/der Betriebsarzt über jede Unfallanzeige unterrichtet werden?

Dies beruht auf § 193 Absatz 5 SGB VII. Hier ist Folgendes nachzulesen:"Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 43946

Muss der Betriebsrat die Unfallmeldung unterschreiben?

ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 21445

Wie kann organisatorisch sichergestellt werden, dass ein Arbeitgeber von allen - auch den nicht meldepflichtigen - Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt?

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" regelt in § 28 Absatz 2 die Meldepflicht der Versicherten bzw. Beschäftigten:"Versicherte haben unverzüglich jeden Unfall der zuständigen betrieblichen Stelle zu melden; sind sie hierzu nicht im Stande, liegt die Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen, der von dem Unfall zuerst erfährt".Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben ...

Stand: 08.03.2022

Dialog: 1299

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Verbandbucheintrag und einer Unfallanzeige?

des Unternehmens und der Betriebsarzt in Kenntnis zu setzen. Die Anzeige ist vom Betriebsrat zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Anzeige ist der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu übersenden.Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bietet im Internet FAQ's (häufige Fragen) zur Unfallanzeige an:https://www.dguv.de/de/ihr_partner/unternehmen/unfallanzeige/index.jspWeitergehende unverzügliche ...

Stand: 24.02.2021

Dialog: 26023