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Ist die auf Wunsch einer Abteilung geplante individuelle Ergonomieberatung durch die Betriebsärztin der Grundbetreuung oder der betriebsspezifischen Betreuung zuzurechnen?

Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...

Stand: 27.09.2013

Dialog: 19466

Wie sieht es mit der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 hinsichtlich der Ermittlung von Betreuungszeiten aus, wenn Beamte beschäftigt werden?

Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitss ...

Stand: 09.10.2023

Dialog: 29238

Inwieweit wirkt sich die neue DGUV Vorschrift 1 auf die sicherheitstechnische Betreuung von freiwilligen Feuerwehren aus?

Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind." Konkretisiert wird dies unter dem Punkt 2.1.1 der DGUV Regel 100-001. Der § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) stellt ebenfalls klar, dass auch ehrenamtliche ...

Stand: 16.02.2017

Dialog: 24184

Pflicht zur Vorlage des Tätigkeitsbericht eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 1415