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Rechercheergebnisse

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Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364

Müssen die ermittelten Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2 direkt im Betrieb (vor Ort) abgeleistet werden?

Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine abschließende Aussage getroffen werden, sondern wir können nur unsere Einschätzung darlegen. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.In der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 21.04.2022

Dialog: 42434

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

es eine Fachkraft für den Bordbetrieb und eine für den Seebetrieb gab, existiert nicht mehr. Jetzt muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die an Bord durch Sicherheitsbeauftragte unterstützt wird. Link: http://www.deutsche-flagge.de/de/sicherheit/arbeitssicherheit/fachkraft-arbeitssicherheit   Für die Frage nach den Betreuungszeiten ist nicht das Arbeitsschutzgesetz anzuwenden sondern ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364

Wie ist das Verhältnis eines Arbeitgebers zur Sicherheitsfachkraft, wenn diese einem externen Dienst angehört? Wer muss der Sicherheitsfachkraft in welcher Form ein Büro zur Verfügung stellen?

und Mittel zur Verfügung zu stellen.Diese Verpflichtung trifft nicht alleine den Arbeitgeber der Sicherheitsfachkraft, sondern im Falle eines externen Dienstes auch den Auftraggeber. Wenn der Arbeitgeber sich für einen externen Dienst entscheidet, ist er zwar Auftraggeber, aber die Sicherheitsfachkraft ist von ihm bestellt worden. Dementsprechend hat der Auftraggeber auch benötigte Räumlichkeiten ...

Stand: 25.09.2024

Dialog: 18265