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Gilt eine im Jahr 2004 erfolgte Sifa-Ausbildung auch nach der heutigen DGUV Vorschrift 2, obwohl nie eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgte?

Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit ...

Stand: 27.09.2013

Dialog: 19463

Was ist zu beachten, wenn externe Dienstleister durch eine nicht eigenständige bestriebsärztliche Stelle eines Klinikums betreut werden?

Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG sind z ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 4538

Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

der Arbeitsgestaltung oder Untersuchungen nach Ereignissen. Bei der Ermittlung des Umfangs der Leistungen des betriebsspezifischen Teils der Betreuung sollte mit Blick auf die normierten Aufgabenfelder, die weitgehend auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten bezogen sind, die tatsächliche Zahl der Versicherten (Beschäftigten) zu Grunde gelegt werden. Damit spricht Ihrem Vorhaben, die betreuten Beschäftigten ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364

Innerhalb welcher Fristen sind die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen?

anordnen,1. welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen oder die Beschäftigten zur Erfüllung der Pflichten zu treffen haben, die sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergeben,2. welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen zur Abwendung einer besonderen Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten ...

Stand: 02.03.2023

Dialog: 43745