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Inwieweit wirkt sich die neue DGUV Vorschrift 1 auf die sicherheitstechnische Betreuung von freiwilligen Feuerwehren aus?

Personen dem gesetzlichen Unfallschutz unterliegen. Somit muss auch die freiwillige Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die jeweilige Gemeinde oder der Kreis. Ehrenamtlich tätige Versicherte sind keine Beschäftigten im Sinne der DGUV Vorschrift 2. Da die DGUV Vorschrift den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetz ...

Stand: 16.02.2017

Dialog: 24184

Wie müssen Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut werden?

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG zählen. § 5 Abs.1 ArbGG definiert als Arbeitnehmer auch "sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind." Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) fehlt es zwar an einem Arbeitsverhältnis, dennoch werden diese Personen abhängig tätig, so dass unserer Auffassung ...

Stand: 17.02.2014

Dialog: 20404

Wie ist der verwaltungsrechtliche Verfahrensweg, wenn ein Unternehmen die Einstellung von Sicherheitsfachkräften verweigert?

des Betriebsrates - § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz).Wird die zuständige Arbeitsschutzbehörde eingeschaltet, kann diese nach Prüfung des Einzelfalles die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Der Verfahrensweg ist im § 12 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aufgeführt.Kommt der Arbeitgeber einer Anordnung nach § 12 nicht freiwillig nach, so erfolgt die zwangsweise Durchsetzung der Anordnung im Wege ...

Stand: 08.02.2024

Dialog: 1368

Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364