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Sind überbetriebliche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in das Organigramm eines betreuten Unternehmens aufzunehmen?

dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt.  Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 14031

Gelten leitende Angestellte immer als Leiter des Betriebes?

können aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen, wobei durch Satzung oder Geschäftsverteilungsplan geregelt wird, gegenüber welchem Mitglied des Organs der/die Betriebsarzt/-ärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einzelfall berechtigt sind, sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Maßnahmen vorzuschlagen."Die Unterstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (die gleiche Regelung gilt natürlich ...

Stand: 04.04.2022

Dialog: 14082

Müssen bei mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb die Zuständigkeiten im Rahmen der Bestellung zur Fachkraft geregelt werden?

, bei mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit aber eher unpraktikabel, da bei Änderungen auch stets alle Bestellungen geändert werden müssten.In jedem Fall muss gewährleistet werden, dass den jeweiligen Fachkräften für Arbeitssicherheit die Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung für alle Beteiligten zweifelsfrei zugeordnet sind.Der Abteilungsleiter darf nur dann Vorgesetzter der Fachkräfte ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 14068

Ist eine Weisungsregelung für Sicherheitsfachkräfte eines überbetrieblichen Dienstes durch diesen Dienst mit § 8 Absatz 1 ASiG vereinbar?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...

Stand: 15.06.2012

Dialog: 13148

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