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Was ist zu beachten, wenn externe Dienstleister durch eine nicht eigenständige bestriebsärztliche Stelle eines Klinikums betreut werden?

Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 4538

Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte fortzubilden?

,-die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger, der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen, Technischer Überwachungsvereine, Berufsverbände usw. sowie-das regelmäßige Studium von Fachliteratur wie Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannten Regeln der Technik, arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse usw.Daneben kann auch der Erfahrungsaustausch ...

Stand: 01.08.2018

Dialog: 15834

Wie sieht es mit der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 hinsichtlich der Ermittlung von Betreuungszeiten aus, wenn Beamte beschäftigt werden?

Arbeitsschutz zu gewährleisten." Nach § 1  DGUV Vorschrift 2 bestimmt diese näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.Auf Grundlage des § 16 ASiG wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschift für die betriebsärztliche ...

Stand: 09.10.2023

Dialog: 29238

Haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt Schweigepflicht?

des Arbeitnehmers. Diese ist jedoch durch Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Arbeitnehmers. Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 15365