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Wie berechnen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei einem Betrieb, der die meisten Mitarbeiter nur für die Dauer von Veranstaltungen anstellt?

Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde zu lege ...

Stand: 08.10.2021

Dialog: 22060

Gibt es außer der DGUV Vorschrift 1 weitere Vorschriften, die den Arbeitgeber verpflichten, die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zu fördern?

der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen."Hinweis:Auf die "DGUV Vorschrift 2: Häufig gestellte Fragen - FAQs" möchten wir hinweisen. ...

Stand: 12.03.2018

Dialog: 42216

Wie ist die anteilige Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen?

In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang der Grundbetr ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13400

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

. = anderweitig nicht genannt) Gruppe I 2,5 h Gruppe II 1,5 h Gruppe III 0,5 h 1187 50.1 Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X   1190 50.2 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt   X     Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung,jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364