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Wie sieht es mit der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 hinsichtlich der Ermittlung von Betreuungszeiten aus, wenn Beamte beschäftigt werden?

Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer ...

Stand: 09.10.2023

Dialog: 29238

Müssen katholische Ordensschulen eine Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte nachweisen?

nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über § 16 ASiG" Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Umfang der Bestellung wird durch DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12000

Inwieweit wirkt sich die neue DGUV Vorschrift 1 auf die sicherheitstechnische Betreuung von freiwilligen Feuerwehren aus?

Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind." Konkretisiert wird dies unter dem Punkt 2.1.1 der DGUV Regel 100-001. Der § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) stellt ebenfalls klar, dass auch ehrenamtliche ...

Stand: 16.02.2017

Dialog: 24184

Wie ist die anteilige Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen?

. Deshalb wurde ein Mindestwert für die Gruppe III mit 0,2 Std. festgelegt.Der Aufteilungsspielraum in der Gruppe III ist also recht gering. Es gibt ja eigentlich nur 3 Varianten (BA/Sifa), wenn man nicht noch minutenweise aufteilen will: 0,2/0,3 oder 0,25/0,25 oder 0,3/0,2. In den Betreuungsgruppen I und II ist die Variabilität größer. Die Aufteilung sollte anhand der Betrachtung der Aufgabenfelder ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13400