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Wie berechnen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei einem Betrieb, der die meisten Mitarbeiter nur für die Dauer von Veranstaltungen anstellt?

Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde ...

Stand: 08.10.2021

Dialog: 22060

Berichtspflicht von Betriebsärzten

Rhythmus dringen.Wann der Bericht vorzulegen ist, sollte im Betreuungsvertrag festgelegt werden.Auf die Hintergrundinformationen zur Beratungspraxis zur DGUV Vorschrift 2 weisen wir hin. ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 28211

Sind überbetriebliche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in das Organigramm eines betreuten Unternehmens aufzunehmen?

dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt.  Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 14031

Wie ist die anteilige Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verstehen?

In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten der Grundbetreuung auf Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) je ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigen anzusetzen ist. Dies ist so geregelt worden, um für beide Fachkompetenzen einen Mindestanteil am Betreuungsumfang ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13400