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Müssen Elektrofachkräfte, die Prüfungen durchführen, ihre Qualifikation regelmäßig erneuern?

von § 2 Absatz 6 BetrSichV bezieht sich auf eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung.Zur zeitnahen beruflichen Tätigkeit zum Erhalt der Prüfpraxis gehört die Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr. Dabei muss die zur Prüfung befähigte Person Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Prüfungen ...

Stand: 07.08.2024

Dialog: 12426

Darf eine elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen?

und Gefährdungsbeurteilung).Ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die in der Frage genannte elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen darf, muss der Arbeitgeber bzw. die (verantwortliche) Elektrofachkraft eigenverantwortlich unter Beachtung der v.g. Vorschriften und Regelungen entscheiden. ...

Stand: 03.09.2014

Dialog: 11794

Welche Voraussetzungen muss ein Beschäftigter erfüllen, um "Arbeiten unter Spannung" ausführen zu dürfen?

, dies in einem so genannten Pass festzuhalten (siehe Anhang 3)."Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung sind– grundsätzliche Qualifikation zur Elektrofachkraft,– Mindestalter 18 Jahre,– gesundheitliche Eignung; diese kann z.B. durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ... nachgewiesen werden,– Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung [HLW]).""Geeignet ...

Stand: 18.06.2020

Dialog: 13407

Darf eine Elektrofachkraft (Geselle) die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen, ohne dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 bestellt ist?

von Niederspannungsschaltanlagen erfüllt. Ebenso fraglich ist das Vorliegen der fachlichen Qualifikation bei Personen, die zwar eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich nachweisen können aber seit einigen Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben und damit nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen bzw. nicht über die Kenntnisse des sich ständig ändernden Normenwerks verfügen."Hinweis:Verantwortliche ...

Stand: 20.07.2022

Dialog: 43685