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Muss in einem Produktionsbetrieb mit eigener Elektroabteilung eine verantwortliche Elektrofachkraft benannt werden?

und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Informativ ist auch die Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit - IVSS.Ob Personen mit Aufgaben (als Elektrofachkraft) betraut werden und ob diese ...

Stand: 23.01.2023

Dialog: 10594

Wie muss sich der Vorgesetzte einer verantwortlichen Elektrofachkraft verhalten, wenn diese elektrische Betriebsmittel nicht fachgerecht installiert?

. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und Ziff. 2.12 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention .Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 7 ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift "Befähigung für Tätigkeiten" bei der Übertragung von Aufgaben je nach Art ...

Stand: 03.09.2020

Dialog: 11333

Darf eine elektrotechnisch ausgebildete Person, die zwei Jahre nicht in ihrem Beruf tätig war, einen Schaltschrank nach Plan und unter Bereitstellung der Baugruppen selbstständig bauen?

einer elektrischen Anlage betreffen, vom Unternehmer auf die Elektrofachkraft delegiert. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 13 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) (siehe auch Informationen unter www.arbeitsschutz.nrw.de Themenfelder Arbeitsschutzsystem ...

Stand: 03.09.2014

Dialog: 11794

Darf eine Elektrofachkraft (Geselle) die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen, ohne dass eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 bestellt ist?

von Niederspannungsschaltanlagen erfüllt. Ebenso fraglich ist das Vorliegen der fachlichen Qualifikation bei Personen, die zwar eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich nachweisen können aber seit einigen Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben und damit nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen bzw. nicht über die Kenntnisse des sich ständig ändernden Normenwerks verfügen."Hinweis:Verantwortliche ...

Stand: 20.07.2022

Dialog: 43685