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Reicht zum Fahren eines Gabelstaplers der alte Führerschein Klasse 3 bzw. der neue Führerschein B?

Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) sind im § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" aufgeführt:• mindestens 18 Jahre alt• für die Tätigkeit geeignet und ausgebildet• Befähigungsnachweis• schriftliche Beauftragung durch den ArbeitgeberIn dem DGUV Grundsatz Nr: 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand", w ...

Stand: 05.01.2023

Dialog: 4676

Dürfen Personen ohne Staplerschein auf privatem Gelände einen Gabelstapler benutzen?

nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit wird dann gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung die Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klasse L benötigt. Öffentlicher Verkehrsraum kann auch dann vorliegen, wenn ein Privatgrundstück für den öffentlichen Verkehr frei zugänglich ist. Siehe hierzu die Informationen der BGETEM.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 10.07.2023

Dialog: 122

Ist für Routenzüge (max. 6 km/h Geschwindigkeit) ebenfalls eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung derFahrer von Flurförderzeugen" notwendig?

und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtetund3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind."Diese Definiton trifft auf den Routenzug zu und somit ist die DGUV Vorschrift 68 einzuhalten.Nach § 7 Absatz 1 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen gilt Folgendes:"Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ...

Stand: 09.08.2019

Dialog: 42789

Können Beschäftigte, die den Oberkörper beim Rückwärtsfahren mit dem Gabelstapler nicht mehr drehen können, weiterhin diese Tätigkeit ausüben?

gegenüber den zu erwartenden körperlichen und geistigen Belastungen nicht ausreichen, hat er die Auswahl der geeigneten Versicherten darauf abzustimmen. Er hat ihre Befähigung zu berücksichtigen und darf sie nicht mit Arbeiten beschäftigen, für die sie erkennbar ungeeignet sind. Damit soll eine Gefährdung des Versicherten sowie Anderer vermieden werden. Ist der Unternehmer selbst nicht in der Lage ...

Stand: 20.04.2018

Dialog: 30446