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Ergebnisse 21 bis 24 von 24 Treffern

Müssen Reinigungskräfte/-teams, die außerhalb der Öffnungszeiten in einem Schwimmbad tätig sind, eine offizielle Ersthelferqualifikation besitzen?

. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen ...

Stand: 22.04.2025

Dialog: 44111

Zählt ein zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildetes Vorstandsmitglied als Ersthelfer (bei der 5% Regelung)?

in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.Die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 werden in der DGUV Regel 1 präzisiert. Unter Nr. 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" ist u.a. vorgegeben:"Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern im Betrieb muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dabei ist der Abwesenheit von Ersthelfern, z.B. durch Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Rechnung zu tragen. Die Ersthelfer ...

Stand: 29.08.2018

Dialog: 42426

Muss ein Dozent oder Lehrer Ersthelfer sein?

Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge. Sie muss dafür Sorge tragen, dass jederzeit eine ausreichende Anzahl an aktuell ausgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern anwesend ist, diese ihre Tätigkeit für eine Erste-Hilfe-Leistung unterbrechen können und ihnen außerdem das erforderliche Material zur Verfügung steht. Hierbei sind nicht nur Unfälle, sondern ...

Stand: 29.08.2023

Dialog: 42422

Müssen Ersthelfer mit Ausbildung als Krankenpflegehelfer an der Nachschulung in Erster Hillfe teilnehmen?

und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...

Stand: 19.08.2024

Dialog: 2499

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