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Kann ein extern beauftragter SiGeKo im Rahmen des Auftrags die Aufgaben des "beauftragten Dritten" nach BaustellV für den Bereich "Arbeits- und Gesundheitsschutz" wahrnehmen?

Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 10924

Wer organisiert und vermittelt die Kranvorfahrtsregel auf einer Baustelle?

ist mit den Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen vor Ort abzustimmen.Für die Einweisung/Unterweisung der einzelnen Mitarbeiter der verschiedenen Unternehmungen vor Ort ist jedoch der jeweilige Verantwortliche der Firma zuständig.Vielfach unterweist in der betrieblichen Praxis auch der Koordinator im Rahmen seiner Funktion die Beschäftigten. ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 11751

Wie werden Verantwortlichkeiten und Pflichten auf Baustellen bei Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt?

Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 14240

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

zu informieren. Diese sind dann verpflichtet jeweils geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Koordination der Gewerke verbleibt beim Koordinator. In der Praxis wird der Koordinator häufig in der Planungsphase nicht ausreichend beteiligt, zudem besteht zwischen dem Bauherrn/Auftraggeber und dem Koordinator (Auftragnehmer) ein teilweise schwieriges Abhängigkeitsverhältnis. Unabhängig davon ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294