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Wie verhalte ich mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Bezug auf eine Baustelle in unserem Betrieb?

Rechtliche Grundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und für den Baustellenkoordinator (SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen) die Baustellenverordnung (BaustellV) Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutzsystem.Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbei ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 13413

Darf ein SiGeKo von den vom Generalunternehmer beauftragten Subunternehmern eine Gefährdungsbeurteilung verlangen, wenn bei der Bauausführungsphase Sicherheitsmängel offensichtlich zu Tage treten?

von Nachweisen.• Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.• Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Das bedeutet ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 13482

Wie werden Verantwortlichkeiten und Pflichten auf Baustellen bei Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt?

Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE in Sa ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 14240

Ist ein SiGe-Koordinator verpflichtet, auch Nachunternehmer zu unterweisen, die nicht vom Hauptauftragnehmer bestellt wurden?

dem Koordinator überlassen. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. Wie der Koordinator letztendlich die Information und Erläuterung zum den erforderlichen Maßnahmen an die Firmen weiter gibt, bleibt ihm selbst überlassen. ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 7884