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Welche Verantwortung, Rechte und Pflichten fallen auf einen Fachbauleiter auftragnehmerseitig, wenn dieser für eine Baustelle bestellt werden soll?

Die Rechte und Pflichten des Bauleiters gegenüber dem Bauunternehmen und den Bauherren können im Grundsatz zwischen den Parteien völlig frei vereinbart werden. Selbstverständlich ist es ohne weiteres möglich, die Rechte und Pflichten genau auf den Einzelfall zuzuschneiden.Üblicherweise werden die Rechte und Pflichten eines Bauleiters durch Bezugnahme auf Anlage 11 HOAI (Honorarordnung ...

Stand: 16.08.2022

Dialog: 42810

Muss bei einer größeren Baumaßnahme der Betrieb als Bauherr einen fachkundigen Baustellenleiter zur Überwachung der Bautätigkeiten bestellen?

Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 4184

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

gerecht zu werden, muss er bereits in der Plannungsphase Unterlagen beim Bauherrn anfordern, um eine mögliche Gefahrstoffbelastung der Bausubstanz erkennen zu können - beispielweise Asbest, PAK etc. Bei unzureichenden Unterlagen und Informationen sind ggf. Probennahmen vor Beginn der Arbeiten erforderlich. Sollten Gefahrstoffe vorhanden sein, wie im genannten Beispiel, sind die Arbeitgeber darüber ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294

Wie werden Verantwortlichkeiten und Pflichten auf Baustellen bei Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt?

insbesondere in Bezug auf die 1. Instandhaltung der Arbeitsmittel,2. Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,3. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten auf der Baustelle,4. Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Unternehmern ohne Beschäftigte, 5. Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 14240