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Darf ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit (inkl. Master in Arbeits- und Gesundheitsschutz) mit langjähriger Erfahrung und Betreuung von Baufirmen als SiGeKo arbeiten?

Nach § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.Der Begriff "geeigneter Koordinator" und die ihm je nach Art und Umfang des Bauvorhabens abzuverlangenden Kenntnisse und Erfahrungen werden in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 konkretisiert."Geeigneter ...

Stand: 04.08.2020

Dialog: 43203

Verhältnis von Bauherr, Generalunternehmer und SiGe-Koordinator

verpflichtet. Dabei muss seine Grundaufgabe, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für die am Bau Beschäftigten zu erreichen, im Vordergrund stehen. ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 2094

Ab welcher Dauer einer Reparatur bedarf es eines Sicherheitskoordinators?

Sie brauchen keinen Sicherheitskoordinator zu stellen. Wartungsarbeiten fallen nicht unter den Geltungsbereich der Baustellenverordnung. In den Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Baustellenverordnung (FAQ) der BAuA ist u. a. folgendes nachzulesen:"Für welche Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung? Die BaustellV gilt für alle Bauvorhaben, bei denen eine oder mehrere bauliche Anlagen ...

Stand: 03.06.2019

Dialog: 25497

Welche Befugnisse habe ich als SiGe-Koordinator gegenüber den ausführenden Bauunternehmen?

. die Befugnis zum Entzug eines Auftrages oder der Verweis von Beschäftigten eines ausführenden Unternehmens von der Baustelle. Auch bei einer Übertragung von Befugnissen auf den SiGeKo bleiben die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber für die Sicherheit der Beschäftigten und die Gesamtverantwortung des Bauherren für die Sicherheit auf der Baustelle erhalten.Auf die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB ...

Stand: 12.01.2021

Dialog: 1203

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

ist jeder Arbeitgeber verantwortlich, bei Unklarheiten über mögliche Gefahren selber zu ermitteln, beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. (§ 8 ArbSchG). ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294

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