Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 5 von 5 Treffern

Kann ein Sicherheitsbeauftragter nur mit Zustimmung des Betriebsrates bestellt werden?

ist zu beteiligen. Die Bestellung sollte unter Mitwirkung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des unmittelbaren Vorgesetzten geschehen.Das Durchsetzen von Beteiligungsrechten des Betriebsrates ist allerdings eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit, zu der KomNet keine Beratung anbietet. Die Frage der Beteiligungsrechte sollte daher im direkten Kontakt mit entsprechend autorisierten Stellen (z. B ...

Stand: 11.03.2025

Dialog: 13545

Müssen Sicherheitsbeauftragte abbestellt werden, wenn Abteilungen aufgelöst werden?

keinen Zuständigkeitsbereich mehr hat, sollte mit dem Betriebsrat gemeinsam über eine Abberufung oder Bestellung in einen anderen Arbeitsbereich entschieden werden. ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 13033

Ist die Bestellung einer/eines Sicherheitsbeauftragten in Kindertageseinrichtungen erforderlich?

Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates ...

Stand: 21.12.2014

Dialog: 22769

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn ein Mitglied der Personalvertretung gleichzeitig die Funktion eines Sicherheitsbeauftragten übernimmt?

, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten."Mitglieder der Personalvertretung sind hier nicht genannt. Von daher muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten entschieden werden, ob ein Interessenkonflikt besteht. Dies könnte der Fall sein, wenn dieselbe Person sowohl als Betriebsrat als auch als Sicherheitsbeauftragter ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 22493

Dürfen geringfügig Beschäftige (Minijob) oder Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Grundsätzlich ist die Bestellung von geringfügig Beschäftigen oder Teilzeitkräften nicht verboten.Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es:"In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen ...

Stand: 01.04.2025

Dialog: 42691