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Besteht auch für einen kirchlichen Träger auf dem Gebiet von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten?

Rechtliche Grundlage zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten ist das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG. Die Kirchen sind entweder direkt nach dem ASiG verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, oder, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist über den § 16 ASiG "Öffentliche Verwaltung" ein den Grundsätzen des Arbeitss ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 5396

Kann der Arbeitgeber das Nachhalten der Untersuchungsfristen an den Betriebsarzt delegieren?

Ihre Frage berührt zwei Rechtsgebiete innerhalb des Arbeitsschutzrechts.Die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-. Hier ist festgelegt, dass die vom Arbeitgeber bestellten Betriebsärzte ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Die Aufgaben der Betriebärzte finden sich in § 3 ASiG. Dort ist u. a. festgelegt ...

Stand: 16.11.2023

Dialog: 18826

Was passiert, wenn der Hausarzt eine gegenteilige Meinung zu der des Betriebsarztes hat?

In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 1160

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196