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Muss der Betriebsarzt bei der Anzeige einer Berufskrankheit die persönlichen Daten der Beschäftigten an den Arbeitgeber weiterleiten oder besteht hier die ärztliche Schweigepflicht?

VII geregelt.Grundsätzlich unterliegt jede Ärztin/jeder Arzt (auch die Betriebsärztin/der Betriebsarzt auch gegenüber dem Arbeitgeber) der ärztlichen Schweigepflicht. Die Ärztin/der Arzt teilt dem Arbeitgeber lediglich die Beurteilungskriterien mit, ob aufgrund der arbeitsmedizinischen Untersuchung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), gesundheitliche Bedenken in Bezug ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 44152

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird. Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag des Arbeitgebers. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen erbracht ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

sowie der Organisation der “Ersten Hilfe” im Betrieb ergeben können. Daneben formuliert § 3 ASiG u.a. ganz konkrete Aufgaben, bspw.:regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte und Mitteilung festgestellter Mängel,Maßnahmenvorschläge an den Arbeitgeber bzw. sonstige verantwortlich benannte Personen inkl. Hinwirken auf Maßnahmenumsetzung,die Untersuchung und Auswertung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196

Welche Tätigkeitsnachweise sind von einem Betriebsarzt für seine Tätigkeit innerhalb der Grundbetreuung oder auch der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen?

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber) ...

Stand: 09.09.2017

Dialog: 30233