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Wer ist bei der Konstellation Generalunternehmer - Subunternehmer für die Arbeitsmedizin verantwortlich?

nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einzuhalten. Hierzu gehört auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes / einer Betriebsärztin. ...

Stand: 27.07.2023

Dialog: 43806

Besteht auch für einen kirchlichen Träger auf dem Gebiet von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten?

auch diese Personen Auskunft geben, wer als Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde.Sie können auch Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger ansprechen.Nach § 17 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Sinn und Zweck der Vorschrift ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 5396

Ist die Bestellung eines Betriebsarztes für eine kleine Büroniederlassung mit 7 Personen notwendig?

Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...

Stand: 20.05.2025

Dialog: 44121

Welche Tätigkeitsnachweise sind von einem Betriebsarzt für seine Tätigkeit innerhalb der Grundbetreuung oder auch der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen?

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". § 5 dieser Vorschrift regelt, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dem Unternehmer (Arbeitgeber ...

Stand: 09.09.2017

Dialog: 30233

Kann der Arbeitgeber das Nachhalten der Untersuchungsfristen an den Betriebsarzt delegieren?

 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG-. Jedoch ist dies, aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen, bei Betriebsärzten nicht möglich. Die Einladung bzw. das Führen einer Kartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist nicht die Aufgabe der Betriebsärzte. Eine Übertragung dieser Pflichten z. B. an die Personalabteilung wäre denkbar. Wird diese Vorsorgedatei durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig ...

Stand: 16.11.2023

Dialog: 18826