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Rechercheergebnisse

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Mit welchen Konsequenzen muss ein Unternehmen rechnen, das falsche Angaben bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt macht?

eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff  "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...

Stand: 10.09.2020

Dialog: 7486

Dürfen Unternehmerpflichten an eine leitende Sicherheitsfachkraft übertragen werden?

Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt ...

Stand: 20.09.2023

Dialog: 4768

Wie weit geht die Mitbestimmung eines Betriebsrates bei der Bestellung/Auswahl einer neuen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor de ...

Stand: 09.06.2017

Dialog: 7100

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen zurückgeben?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...

Stand: 16.12.2014

Dialog: 13565